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FAQ

Hier werden häufig gestellte Fragen unserer Kunden beantwortet. 

 

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Wie geht üblicherweise eine Buchung vonstatten ?

Nachdem Sie aus unserem Programm das gewünschte Gerät oder die gewünschte Aktion ausgewählt haben rufen Sie uns an oder schicken uns eine Email oder ein Fax. Sofern das von Ihnen gewünschte Gerät / Aktion für den entsprechenden Termin noch frei ist, stimmen wir die Einzelheiten wie Aktionsort, -zeit usw. ab. Sie erhalten daraufhin umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung in der alle Daten und Vereinbarungen aufgeführt sind und ggf. einen Vertrag. Diesen unterschreiben Sie und senden ihn an uns zurück.

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Ist eine Buchung verbindlich ?

Ja. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben ist das gewünschte Gerät / die gewünschte Aktion fest für Sie reserviert. Weitere Interessenten können dieses Gerät / diese Aktion zum gleichen Termin nicht mehr erhalten. Im Gegenzug erwarten wir natürlich auch von Ihnen, daß Sie das gebuchte Modul zum vereinbarten Termin einsetzen. Das Veranstaltungsausfallrisiko  und Wetterrisiko liegt immer beim Mieter, wobei sich dieses zwischenzeitlich versichern lässt (siehe nächster Punkt).

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Kann eine Veranstaltung gegen Ausfall versichert werden?

Ja. Es ist zwischenzeitlich möglich, Veranstaltungen gegen Teil- oder Totalausfall zu versichern und so das Risiko für Sie als Veranstalter zu minimieren. Sofern Sie auf der Veranstaltung Geräte oder Aktionen von uns einsetzen stellen wir Ihnen Kontaktdaten für eine Veranstaltungsausfallversicherung auf Anfrage gerne zur Verfügung.

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Ist eine Ortsbesichtigung durch unseren Außendienst möglich?

Um unseren Kunden unsere Geräte und Aktionen so kostengünstig wie gewohnt anbieten zu können erfordert dies eine 'schlanke' Unternehmens- und insbesondere Personalphilosophie. Den 'Luxus' eines Außendienstes können und wollen wir uns daher für Standardbuchungen nicht leisten. Es gibt aber kaum eine Frage, die nicht telefonisch geklärt werden könnte. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Geräten und Aktionen erhalten Sie auch im Internet.
Bei der Buchung von Großveranstaltungen mit mehreren Modulen ist eine Ortsbesichtigung oftmals unerlässlich und wird von uns in diesem Fall auch gerne wahrgenommen.
Für weitere Fragen und Beratung: einfach die 06838 / 1212 anrufen.

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Wie werden die Abholgeräte transportiert ?

Alle Kleingeräte und die Hüpfburgen bis zur Größe von 4 X 5m sind Abholgeräte und werden vom Mieter bei uns abgeholt und zurückgebracht. Der Transport kann normalerweise in jedem PKW Kombi ( leer mit umgeklappter Rückbank ) erfolgen.

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Müssen Luftkissenspielgeräte beaufsichtigt werden ?

Diese Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten. Eine Beaufsichtigung der Hüpfburgen durch eine geeignete erwachsene Person ist in jedem Fall erforderlich. Nur dann ist die optimale Sicherheit für die Kinder gewährleistet. Aber mal ehrlich: Wo sonst können Sie mit einer Betreuungsperson 10 - 15 Kinder problemlos gleichzeitig betreuen ?
Sofern Sie als Veranstalter keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung haben, ist diese ggf. auch durch uns möglich. Sprechen Sie uns an.

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Wie sicher sind Luftkissenspielgeräte ?

Luftkissenspielgeräte sind sehr sicher und es geht kein erhöhtes Gefahrenrisiko von ihnen aus.

Grundlegend für den sicheren Betrieb ist eine permanente Beaufsichtigung durch geeignetes, erwachsenes, pflichtbewusstes Betreuungspersonal, das für die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte sorgt. Bereits seit Beginn unserer Aktivitäten mit Hüpfburgen vermieten wir die Geräte nur an Kunden, die sich vertraglich dazu verpflichtet haben, die Geräte ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Somit ist eine optimale Sicherheit der Kinder gewährleistet. 

Alle Unfälle, über die in der Vergangenheit in der Presse berichtet wurde, sind ausnahmslos auf unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Benutzung zurückzuführen, die meist aus mangelhafter bzw. fehlender Beaufsichtigung resultiert !

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Sind die Geräte versichert ?

Es besteht unsererseits eine Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere für eventuelle Schäden die durch unser Personal verursacht werden. Nicht abgedeckt hiervon sind eventuelle Schäden die beim Spielen auf den Geräten entstehen, da wir hierauf ja keinen Einfluß haben (es sei denn, der Schaden entsteht durch einen Defekt an unseren Gerätschaften). Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Spielbetrieb 'auf eigene Gefahr', worauf auch durch Hinweistafeln aufmerksam gemacht wird. Bei ordnungsgemäßer Beaufsichtigung der Geräte sind diese im übrigen sehr sicher und es geht kein erhöhtes 
Gefahrenrisiko von ihnen aus. Sofern für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, besteht ggf. die Möglichkeit, die Geräte mit hierin  aufzunehmen.

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Wer haftet wenn ein Gerät beschädigt wird ?

Für eventuelle Schäden an unseren Geräten die im Verantwortungsbereich des Mieters entstehen haftet dieser. Inwieweit dieses Risiko bei Bedarf versicherbar ist, kann nur von einem Versicherungsfachmann geprüft werden. 

Aber keine Sorge, unsere Geräte sind allesamt in einem optimalen, neuwertigen und 1a gewarteten und gepflegten Zustand, so daß im 'normalen' Betrieb kein Schaden daran entstehen kann. Sie erhalten bei Übernahme auch eine Einweisung sowie bei Abholgeräten ein Betriebshandbuch, in dem der Auf- und Abbau detailliert beschrieben sind und das alle notwendigen Hinweis zum Betrieb enthält. Wenn wir mal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen, sollte alles problemlos laufen.

 

 

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